Berufsunfähigkeitsversicherung
Dein konkreter Beruf zählt.
Die vereinbarte Rente kann greifen, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.
- umfassender Schutz – auch bei psychischen Ursachen
- Leistung unabhängig von einem anderen möglichen Beruf
- Rente bis zum vereinbarten Endalter
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